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Olaf Herr
Volksladen & Wäscherei
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Quelle:
https://www.e-recht24.de/impressum-generator.html
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geschäfts- und Lieferbedingungen des Deutschen Textilreinigungsgewerbes
1.Ausführung und Leistungsbeschreibung
Die Waschbehandlung werden sachgemäß und schonend durchgeführt.
2.Mängel an eingeliefertem Wasch- und Reinigungsgut
Wir übernehmen keine Verantwortung für Schäden, die durch die Beschaffenheit des eingelieferten Stückes verursacht werden und die wir nicht durch eine einfache fachmännische Warenschau erkennen können (z.B. Schäden durch ungenügende Festigkeit des Gewebes und der Nähte, ungenügende Echtheit der Färbungen und Drucken, Einlaufen, Imprägnierungen, frühere unsachgemäße Behandlung, mitgelieferte Fremdkörper und andere verborgene Mängel).
Dasselbe gilt für Reinigungsgut, das nicht oder nur begrenzt chemisch reinigungsfähige oder waschbare Materialien enthält, soweit die Stücke nicht entsprechend gekennzeichnet sind oder wir dies nicht durch eine einfache, fachmännische Warenschau erkennen können (siehe AG Offenbach AZ 38C263/02).
3. Rücktritt
Ergibt sich trotz vorheriger fachgemäßer Prüfung erst im Laufe einer sachgemäßen Bearbeitung, dass der Auftrag unausführbar ist, so können wir vom Vertrag zurücktreten, es sei denn, dass der Auftraggeber einer möglichen Abänderung des Vertrages zustimmt. Bei Rücktritt vom Vertrag hat der Auftraggeber nur einen Anspruch auf kostenlose Rückgabe des Gegenstandes in dem jeweiligen Zustand.
4. Lieferfristen
Gewerbeübliche Lieferfristen werden eingehalten. Aus verspäteter Lieferung können keine Ersatzansprüche hergeleitet werden.
5. Rückgabe
Die Rückgabe der Gegenstände erfolgt nur gegen Aushändigung der Auftragsbestätigung und Barzahlung ohne Abzug. Wer die Auftragsbestätigung vorlegt, gilt als empfangsberechtigt, es sei denn, uns ist die mangelnde Empfangsberechtigung bekannt.
Der Auftraggeber muss das Reinigungsgut innerhalb von drei Monaten nach dem vereinbarten Liefertermin abholen, nach dieser Frist trägt der Auftraggeber die Gefahr der Verschlechterung.
Geschieht die Abholung nicht innerhalb von Drei Monaten nach diesem Liefertermin, und ist uns der Auftraggeber oder seine Adresse unbekannt, so sind wir zur freihändigen Verwertung berechtigt z. B. Abgabe an Sozialeinrichtungen, es sei denn der Auftraggeber meldet sich vor der Verwertung. Der Anspruch auf einen etwaigen Verwertungserlös bleibt unberührt, soweit dieser den Reinigungspreis zuzüglich der Aufbewahrungskosten übersteigt.
6. Beanstandungen - Mängel
Offensichtliche Mängel müssen unverzüglich nach Rückgabe unter Vorlage der Quittung (Rechnung, Lieferschein) oder unseres Zeichenetiketts gerügt werden.
7. Haftung und Haftungsbegrenzung
Soweit wir - gleich aus welchem Rechtsgrund - haften, kann nur Geldersatz verlangt werden. Wir haften in Höhe des Zeitwertes, höchstens jedoch bis zum 5-fachen unseres Preises für die Reinigung oder das Waschen des zur Bearbeitung eingelieferten Gegenstandes. Auch für alle anderen Aufträge (z.B. Leder-, Teppich- oder Polsterreinigung) gilt als Haftungsgrenze jeweils der 5-fache Bearbeitungspreis.
8. Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
Soweit wir Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten haben, bleiben die Rechte des Auftraggebers durch die vorstehenden Bestimmungen unberührt. Dasselbe gilt bei schriftlichen Einzelvereinbarungen.
9. Keine Haftung
Für Verfärbungen, Fransen, Mottenfraß, Reißverschlüsse, Knöpfe, Flockdrucke und durch Feuchtigkeit gebrochene Wolle. Für Leder- und Kunstlederbesätze übernehmen wir keine Garantie. Der Reinigungsbetrieb muss sich grundsätzlich auf die vorhandenen Pflegeauszeichnungen verlassen können (siehe AG Hersbruck AZ 9 C 0714/03).
10. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist Schwedt/oder. Stand 1.8.2011
Volksladen & Wäscherei
Inhaber: Olaf Herr
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